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1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung
oder Lieferung als angenommen. Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig
als Auftragsbestätigungen.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich einschließlich
Sektsteuer und Branntweinsteuer, zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Für alle Bestellungen gilt die jeweils bei
Eingang gültige Preisliste. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste
verlieren alle vorangegangenen Preislisten ihre Gültigkeit.
4. Lieferung
Unsere Preise gelten grundsätzlich ab Lager
Tübingen. Lieferung erfolgt nur auf Rechnung und Gefahr des
Käufers. Die meisten der von uns angebotenen Weine sind von
kleineren Erzeugerbetrieben und daher nicht unbegrenzt lieferbar.
Den Zwischenverkauf müssen wir uns daher vorbehalten. Wir
liefern Ihnen einen jüngeren Jahrgang oder bieten einen qualitativ
gleichwertigen Wein an, wenn der angebotene Wein oder Jahrgang
vergriffen ist.
5. Gewährleistung und Transportschäden
Mängelrügen sind innerhalb von 8 Tagen
schriftlich bei uns geltend zu machen. Der Empfänger hat
die Ware sofort bei Empfang auf Fehlmengen oder Bruch zu untersuchen
und die Fehlmengen und den entstandenen Schaden auf dem Frachtbrief
oder dem Lieferschein zu vermerken und quittieren zu lassen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, solange
uns gegen den Käufer noch Forderungen zustehen. Hierunter
sind gegenwärtige oder zukünftige Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer gleich aus welchem
Rechtsgrund zu verstehen. Wir sind jedoch verpflichtet, dem Käufer
die gelieferte Ware vor diesem Bedingungseintritt zu übereignen,
wenn die Kaufpreisschuld getilgt ist und die Forderungen aus anderem
Rechtsgrund weniger als 20 vom Hundert des Kaufpreises betragen.
Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache vor Zahlung des
Kaufpreises betragen. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache
vor Zahlung des Kaufpreises im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
im Wege des Kaufs weiterzuveräußern, solange er nicht
in Verzug ist. Er tritt uns hiermit schon jetzt seinen künftigen
Kaufpreisanspruch ab. Der Käufer ist zum Einzug des Kaufpreises
ermächtigt, dies unbeschadet unseres Rechts, die Forderung
selbst einzuziehen. Wir dürfen von diesem Recht nur Gebrauch
machen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält
oder in Verzug gerät.
7. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen,
gerechnet vom Rechnungsdatum an, ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung
gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
können. (Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des
Schecks, sondern erst seine Einlösung als Zugang).
8. Haftung
Für Folgeschäden aus Lieferungen und
Leistungen übernehmen wir keine Haftung, Schadenersatzansprüche
aus der Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für
beide Teile ist Tübingen.
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